Viele privat Krankenversicherte stellen sich irgendwann die Frage: Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln? Sei es wegen steigender Beiträge, veränderter Lebensumstände oder schlicht aus finanziellen Gründen – die Rückkehr ist oft gewünscht, aber nicht immer einfach. Dennoch öffnet das SGB V einige Wege, die diesen Schritt möglich machen. Warum es nicht unbedingt sinnvoll ist dem spontenen Reflex nachzugeben und es langfristig sogar teurer als eine Verbleibt werden kann, dazu am Ende mehr.
Die Altersgrenze von 55 Jahren
Eine wesentliche Hürde stellt das Alter dar. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, dem stehen nicht mehr alle Wege der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung. Die gesetzlichen Krankenkassen prüfen in diesen Fällen sehr genau, ob eine Versicherungspflicht eintreten könnte. Doch auch hier gibt es noch Optionen, etwa durch einen Auslandsaufenthalt, der Tätigkeit in einer supranationalen Organisation oder wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Wechsel durch eine abhängige Beschäftigung
Die wohl sicherste und direkteste Möglichkeit zurück in die GKV zu kommen, besteht darin, eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde und das jährliche Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, diese beträgt 73.800 Euro im Jahr 2025. Wer eine Anstellung mit einem niedrigeren Gehalt annimmt, wird i. d. R. automatisch versicherungspflichtig und kann so in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Auch ohne Wechsel des Arbeitgebers kann häufig, wenn das Gehalt nur unwesentlich über der Versicherungspflichtgrenze liegt, durch entsprechende Gestaltungen eine Krankenversicherungspflicht herbei geführt werden.
Selbstständige: Der Umweg über die Anstellung
Gerade für Selbstständige ist die Rückkehr in die GKV oft schwierig. Ein Ausweg kann darin bestehen, die Selbständigkeit aufzugeben und / oder zumindest vorübergehend eine abhängige Beschäftigung anzunehmen. Wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angenommen und das Einkommen bleibt unter der Versicherungspflichtgrenze, tritt die gesetzliche Versicherungspflicht ein. Anschließend kann die Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden, während die gesetzliche Krankenversicherung bestehen bleibt. Dies setzt voraus, dass das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde.
Familienversicherung als Alternative
Eine weitere Option bietet die beitragsfreie Familienversicherung. Ehepartner, die gesetzlich versichert sind, können ihren nicht oder nur gering verdienenden Partner mitversichern. Voraussetzung ist, dass das dessen Einkommen die Grenze von 535 Euro (bei geringfügiger Beschäftigung: 556 Euro) im Monat nicht übersteigt. Dies ist insbesondere für Teilzeitbeschäftigte oder Personen, die ihre Erwerbstätigkeit stark reduzieren, eine interessante Option.
Fazit
Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, aber nicht in jedem Fall einfach. Wer noch keine 55 Jahre alt ist, kann mit einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze den Wechsel bewerkstelligen. Selbständige müssen kreativ werden, können aber u.a. über eine vorübergehende abhängige Beschäftigung eine Rückkehr erreichen. Für Ehepartner könnte eine beitragsfreie Familienversicherung infrage kommen. Nach dem 55. Lebensjahr stehen nicht mehr alle Wege zur Verfügung, weshalb eine frühzeitige Planung umso wichtiger ist.
Jedoch Vorsicht, so einfach sich das anhört, es nicht gesagt, dass eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich langfristig günstiger wird. Sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR (KrankenVersicherung der Rentner) nicht gegeben, und es liegt eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV vor, dann werden alle Einkommen bis zu Beitragsmessungsgrenze herangezogen. Schnell ist hier der Höchstbeitrag erreicht.