Beim Abschluss von Versicherungen stehen Kunden oft vor der Wahl, ob sie sich an einen Versicherungsmakler oder an einen Versicherungsvertreter wenden sollen. Beide Berufsgruppen bieten zwar eine umfassende Beratung zu Versicherungsprodukten, doch es gibt wesentliche Unterschiede in ihrer Rolle und ihrer Beziehung zum Kunden, die gerade bei anspruchsvolleren Fragestellungen – etwa bei der Betreuung von Unternehmen, Freiberuflern und gehobenen Privatkunden – von großer Bedeutung sind.

  1. Der Versicherungsmakler als Sachwalter des Kunden

Ein Versicherungsmakler ist nach deutschem Recht als unabhängig anzusehen* und arbeitet im Interesse des Kunden. Er ist treuhändischer „Sachwalter des Kunden“, was bedeutet, dass er in seinem Interesse tätig wird, also in seinem „Lager“ steht. Seine Aufgabe ist es, den Markt zu analysieren und passenden Versicherungsschutz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden zu empfehlen. Hierbei bedient er sich aus einem breiten Portfolio von Produkten unterschiedlichster Versicherungsgesellschaften.

Der Makler weder wirtschaftlich noch organisatorisch an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und kann daher aus einer Vielzahl von Versicherungsprodukten unterschiedlicher Anbieter auswählen.

Bei schwierigeren Themen kann diese Unabhängigkeit des Maklers entscheidend sein. Dann sind maßgeschneiderte Lösungen, die spezifische Risiken abdecken sowie fundierte Marktkenntnisse des Maklers gefragt. Dabei werden die Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften deutlich – nicht jede Gesellschaft ist in alles Versicherungsbereichen bzgl. Know-How und Schadenabwicklung spitze.

  1. Der Versicherungsvertreter als Vertreter der Versicherungsgesellschaft

Im Gegensatz zum Versicherungsmakler handelt ein Versicherungsvertreter im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften. Er ist in der Regel vertraglich an die Versicherung gebunden, für die er tätig ist, und agiert somit im „Lager des Versicherers“. Das bedeutet, dass der Vertreter die Interessen der Versicherungsgesellschaft vertritt, für die er arbeitet, und entsprechend auch nur die Produkte dieses Anbieters vertreiben kann.

  1. Unterschiede im Schadenfall

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Versicherungsmaklern und -vertretern zeigt sich auch im Schadenfall. Da der Versicherungsmakler im Lager des Kunden steht, unterstützt er seinen Mandanten aktiv bei der Schadenabwicklung. Er fungiert als Bindeglied zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft und setzt sich dafür ein, dass die berechtigten Ansprüche des Kunden durchgesetzt werden. Auch im Gespräch und bei Verhandlungen mit externen Experten wie Gutachtern und Sachverständigen unterstützt der Makler seinen Kunden.

Der Versicherungsvertreter hingegen ist in einem Schadenfall in erster Linie der Versicherungsgesellschaft verpflichtet. Zwar wird er seinem Kunden ebenfalls zur Seite stehen, doch nur im Rahmen dessen, was die Versicherungsgesellschaft ihm zugesteht.

  1. Besonderheiten bei komplexeren Fragen

Gerade im Umgang mit Unternehmen, Freiberuflern und wohlhabenden Privatkunden sind die Unabhängigkeit des Maklers und sein direkter Kundenfokus von entscheidender Bedeutung. Solche Kunden haben oft spezifische Anforderungen an ihre Versicherungen, die über Standardlösungen hinausgehen. Ein Versicherungsmakler kann für sie komplexe Risikoanalysen durchführen und Versicherungslösungen konzipieren, die optimal auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Beispielsweise benötigen viele Unternehmen branchenspezifische Deckungen oder maßgeschneiderte Absicherungskonzepte, die nur durch eine gezielte Marktsichtung und eine individuelle Analyse realisiert werden können.

Ein Versicherungsvertreter wäre in solchen Fällen meist nicht in der Lage, eine umfassende Auswahl an spezialisierten Produkten anzubieten, da ihm der Zugriff auf den kompletten Versicherungsmarkt fehlt. Das kann dazu führen, dass die Absicherung nicht optimal an die Bedürfnisse des Kunden angepasst ist.

  1. Fazit: Welcher Berater ist der richtige?

Der entscheidende Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter liegt also in ihrer jeweiligen Position: Der Versicherungsmakler agiert als Sachwalter im Lager des Kunden und kann somit von einzelnen Versicherern unabhängig beraten, während der Versicherungsvertreter als Vertreter der Versicherungsgesellschaft an diese gebunden ist. Besonders bei anspruchsvollen Fragestellungen bietet ein Makler durch seine Flexibilität und umfassende Marktsicht oft die passendere Lösung und größere Sicherheit.

Kunden, die eine umfassende und an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasste Beratung wünschen, sind daher bei einem Versicherungsmakler besser aufgehoben.

 

*Siehe auch Fachanwalt Norman Wirth in procontra: https://www.procontra-online.de/maklerburo/artikel/makler-sollten-weiter-selbstbewusst-das-wort-unabhaengig-verwenden

Bildnachweis: pexels-mizunokozuki-12903176

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Michael Heinrich
Michael Heinrich kombiniert eine fundierte akademische Ausbildung mit über 30 Jahren Erfahrung in der Versicherungsbranche. Nach seinem Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg begann er seine Karriere bei der Gerling-Versicherung, wo er sich auf die Betreuung von Firmenkunden spezialisierte. Seit 2008 ist er bei der AssCurat Versicherungsmakler AG tätig. Hier berät er Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe (KMU), in Versicherungsfragen. Seit 2012 leitet er das Unternehmen als Geschäftsführer, ab 2016 als Vorstandsvorsitzender. Mit seiner umfassenden Expertise und strategischen Denkweise setzt er auf maßgeschneiderte Lösungen für seine Kunden.