Ärzte und Zahnärzte tragen eine herausragende Verantwortung, da ihre Entscheidungen und Handlungen das Leben und die Gesundheit ihrer Patienten unmittelbar betreffen. Jeder Behandlungsfehler kann potenziell schwerwiegende Konsequenzen haben – nicht nur für den Patienten, sondern auch für den Arzt selbst. Gerade in Fällen, in denen durch einen Fehler ein bleibender Personenschaden entsteht, können die finanziellen Forderungen existenzzerstörend wirken.
In dieser Content-Serie beleuchten wir die Risiken der ärztlichen und zahnärztlichen Haftung und analysieren, wie ein Fehler in der Behandlung zu hohen Schadenssummen führen kann. Dabei richten wir unser Augenmerk auf die Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme im Ernstfall nicht immer ausreicht, um die vollständige Haftung abzudecken.
Existenzzerstörende Risiken durch Behandlungsfehler
Beispiel 1: Fehler bei einer orthopädischen Operation
Ein Chirurg führt eine Knieoperation durch, bei der es aufgrund eines Behandlungsfehlers zu einer dauerhaften Schädigung des Nervensystems kommt. Der Patient ist fortan auf den Rollstuhl angewiesen und verliert seine Arbeitsfähigkeit. Das Gericht spricht dem Patienten nicht nur ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu, sondern auch eine monatliche Rente von 3.000 Euro zur Deckung der entgangenen Erwerbsfähigkeit und der Pflegekosten.
Die Gesamtschadenssumme beläuft sich über die Lebenszeit des Patienten auf mehrere Millionen Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes deckt jedoch nur bis zu einer Grenze von 1 Million Euro pro Schadensfall. Die Differenz müsste der Arzt aus seinem Privatvermögen begleichen – ein Szenario, das leicht zur Insolvenz führen kann.
Beispiel 2: Fehlerhafte zahnärztliche Behandlung
Ein Zahnarzt übergeht bei der Behandlung eines Patienten Symptome einer Infektion, die sich unbemerkt bis in den Kieferknochen ausbreitet. Der Patient verliert mehrere Zähne und erleidet eine dauerhafte Kieferdeformation, die nicht nur ästhetische, sondern auch funktionale Beeinträchtigungen verursacht. Neben einem Schmerzensgeld von 50.000 Euro werden dem Patienten auch die lebenslangen Kosten für Implantate und prothetische Versorgungen zugesprochen, die jährlich etwa 10.000 Euro betragen.
Auch hier übersteigt die Schadenssumme leicht die Deckungsgrenze der Berufshaftpflichtversicherung, wenn diese nicht ausreichend hoch abgeschlossen wurde. Der Zahnarzt haftet für die Differenz und könnte selbst in finanzielle Not geraten.
Gefahr unzureichender Deckungssummen
Die Gefahr unzureichender Deckungssummen wird besonders deutlich, wenn es nicht nur um einmalige Zahlungen wie Schmerzensgeld, sondern auch um dauerhafte Renten geht. Eine lebenslange Rente zur Deckung von Pflege- und Einkommensverlusten kann schnell in die Millionenhöhe steigen. Überschreitet die Schadenssumme die Deckungsgrenze der Berufshaftpflichtversicherung, haftet der Arzt oder Zahnarzt mit seinem Privatvermögen. Dies gefährdet nicht nur die eigene finanzielle Existenz, sondern auch den Ruf und die berufliche Zukunft.
Fazit
Die Haftung von Ärzten und Zahnärzten ist ein hochkomplexes Thema, das nicht nur rechtliche und finanzielle Aspekte, sondern auch ethische Fragen aufwirft. Unsere Content-Serie zeigt anhand konkreter Beispiele die existenziellen Risiken, die mit Behandlungsfehlern verbunden sind. Wir thematisieren die Bedeutung einer ausreichenden Absicherung und sensibilisieren sowohl Mediziner als auch Patienten für die Tragweite ärztlicher Verantwortung. Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen und Lösungsansätze für einen besseren Schutz zu diskutieren.