Man hört immer wieder an „sportlichen“ oder sogar falschen Abrechnungen – was ist da dran?
Betrachten wir einen Fall aus der Praxis:
Ein Junge, geb. 2007, litt im November 2022, während der Corona-Maßnahmen unter starkem Husten. Die Eltern, beide in großer Sorge, riefen den Notarzt. Dieser kam kurz darauf und untersuchte den jungen Mann. Eine Grippe mit den Influenzaviren B und C wird diagnostiziert. Die Rechnung von über 1.100€, welche kurz darauf eintritt, wird vom Vater ohne Prüfung bezahlt. Gleichwohl kommt ihm der Rechnungsbetrag recht hoch vor. Aber gut, denkt er sich, es war halt der Notarzt und meine private Krankenversicherung wird es schon erstatten.
Schauen wir uns die Rechnung einmal auszugsweise an:
Was macht nun die PKV? Sie erstattet nur einen sehr geringen Teil der Rechnung, verweist sonst auf MB/KK § 1. MB/KK steht für Musterbedingungen für die Krankheitskosten – und Krankenhaustagegeldversicherung. Dort kann man lesen: (2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
Was war geschehen? Der Notarzt hat u.a. die Leistungsziffer 1139A abgerechnet. Hierbei handelt es sich um die vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus mit Adnexentfernung. Also eine vollständige Entfernung der Gebärmutter. In Kenntnis, dass es sich bei der versicherten Person um einen Jungen handelt, lehnt der Versicherer folgerichtig die Kostenübernahme ab. Der Vater reklamiert den Vorgang bei der ärztlichen Verrechnungsstelle und bekommt den Betrag erstattet. Diese holt sich das Geld vom Arzt wieder zurück. Woraufhin dieser das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Vater in die Wege leitet. Der behandelnde Notarzt zeigte sich in teleofonischen Gesprächen uneinsichtig, die Konsultation der Landesärztekammer Hessen führte auch nicht zum gewünschten Ergebnis. Einzig der Hinweis, dass der behandelnde Arzt bereits in mehrere, ähnliche, Auseinandersetzungen involviert sei, brachte neue Erkenntnis. Hieraufhin wurde durch den Vater ein Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht eingeschaltet. Der Ausgang ist, Stand Juni 2025, offen.