Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: Weniger Leistung und dafür höhere Beiträge?

Wer privat krankenversichert ist, genießt in der Regel eine hochwertige medizinische Versorgung. Doch mit steigenden Beiträgen stellt sich im Laufe der Jahre für viele Versicherte die nachvollziehbare Frage: Gibt es eine Möglichkeit, Beiträge zu senken, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen? Die Antwort lautet: Ja! Dank § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben alle Privatversicherten das Recht, innerhalb ihres Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln. Oft ist das mit erheblichen Einsparungen verbunden – bei gleichbleibenden oder sogar besseren Leistungen. So ist es, wenn man einer kurzfristigen Betrachtung folgt und wie es häufig dargestellt wird.

Der Gesetzgeber hat mit § 204 VVG eine Regelung geschaffen, die sicherstellen soll, dass Privatversicherte eine faire Möglichkeit haben, ihre Beiträge zu optimieren. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie nur durch einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft Kosten sparen können, doch das ist nicht nötig – und in vielen Fällen auch nicht sinnvoll. Ein interner Wechsel zu einem anderen Tarif desselben Versicherers kann die bessere Lösungs sein, denn dann bleiben angesparte Alterungsrückstellungen vollständig erhalten.

Ein weiterer Vorteil: Die Gesundheitsprüfung entfällt oder beschränkt sich zumindest auf neue, zusätzliche Leistungen. Wer also bereits Vorerkrankungen hat, kann dennoch von einem internen Tarifwechsel profitieren, ohne höhere Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen zu müssen.

Grundsätzlich haben Versicherte das Recht, in jeden anderen Tarif ihres Versicherers zu wechseln, sofern dieser vergleichbare Leistungen bietet. Gleichwohl sind hier gewisse Einschränkungen vorgesehen, diese wollen wir an dieser Stelle jedoch nicht ausführen. Sollte der gewünschte Tarif leistungsstärker sein als der aktuelle, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. In diesem Fall kann für die besseren Leistungen ein Risikozuschlag berechnet oder es können einzelne Mehrleistungen ausgeschlossen werden.

Versicherer stellen bei einem Tarifwechsel Leistungsgegenüberstellungen zur Verfügung. Diese tragen jedoch häufig nicht den tatsächlichen Unterschieden (es gibt am PKV Markt über 1.400 Leistungsausprägungen) Rechnung, sondern stellen meist nur eine sehr vereinfachte Übersicht dar. Die tatsächlichen Unterschiede offenbaren sich meist später, wenn im Vertrauen auf eine gewohnte zuverlässige Erstattung plötzlich einst geschätzte Leistungen nicht mehr mitversichert sind. Ein Zurück auf in den ursprünglichen Status ist dann jedoch nicht möglich.

Das ist gleichwohl nicht der einzige Aspekt, den es zu berücksichten gilt. Wer mit der Beitragsentwicklung seines bisherigen Tarifs unzufrieden ist und sich mit dem Gedanken eines Tarifwechsels beschäftigt, sollte folgenden Punkt berücksichtigen: Die Beitragsentwicklung im neuen Tarif unterliegt anderen Gesetzmäßigkeiten. Häufig ist sie höher als im bisherigen Tarif. Geschuldet ist dies dem Umstand, dass die bisherige Tarifkalkulation des Versicherers vollständig und irreversibel korrumpiert wird. Eine kurzfriste Ersparnis erweist sich so als Bumerang. Sodass meist nach einem Zeitraum von 5-7 Jahren ein höherer Beitrag im neuen Tarif zu zahlen ist, als dies bei Verbleib im bisherigen Tarif der Fall gewesen wäre. Das Gute ist, das lässt sich berechnen, zwar nicht auf Euro und Cent, aber doch mit einer gewissen Näherung.

 

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Dirk Ledermann
Dirk Ledermann bringt mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Finanzbranche mit. Nach Stationen, unter anderem bei Hoesch & Partner in Frankfurt am Main, liegt sein Schwerpunkt auf der biometrischen Absicherung. Seit der Gründung seines eigenen Beratungsunternehmens im Jahr 2003 hat er sich auf die Betreuung von Privatpersonen sowie die Beratung von Unternehmen in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge spezialisiert. Zudem unterstützt er Maklerbetriebe und Ausschließlichkeitsvertretungen von Versicherern. In den letzten Jahren verzeichnet Dirk Ledermann eine sukzessiv wachsende Betreuungsnachfrage für Lösungen mit weltweiter Geltung, insbesondere für Im- und Expats, sowie Menschen, die ihren Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland verlegen.