(KI-generiert)

Der Einsatz von Subunternehmern gehört heute für viele Unternehmer zum Geschäftsalltag. Ob auf der Baustelle, im Handwerk, in der Gebäudetechnik oder bei IT-Projekten – spezialisierte Partner sorgen für Flexibilität, zusätzliches Know-how und eine bessere Auslastung. Solange alles nach Plan verläuft, profitieren Auftraggeber und Subunternehmer gleichermaßen von dieser Zusammenarbeit. Kommt es jedoch zu einem Schaden, taucht schnell eine Frage auf, die in der Praxis häufig unterschätzt wird: Wer haftet eigentlich?

Auf den ersten Blick scheint die Antwort einfach zu sein. Nach deutschem Haftungsrecht gilt grundsätzlich: Wer einen Schaden verursacht, haftet auch dafür. Beschädigt ein Subunternehmer beispielsweise beim Einbau einer Heizungsanlage das Eigentum eines Kunden oder verursacht durch einen Montagefehler einen Wasserschaden, ist zunächst der Subunternehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Ganz so einfach ist die Situation allerdings selten. Denn der Endkunde hat seinen Vertrag meist nicht mit dem Subunternehmer geschlossen, sondern mit dem Hauptauftragnehmer. Für ihn ist dieser der verantwortliche Ansprechpartner – unabhängig davon, wer die Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat. In der Praxis kann deshalb auch der Auftraggeber in Anspruch genommen werden, obwohl der Schaden unmittelbar durch den Subunternehmer entstanden ist. Anschließend bleibt ihm häufig nur der Weg, seine Ansprüche gegenüber dem Subunternehmer geltend zu machen. Dieser sogenannte Regress funktioniert jedoch nur dann reibungslos, wenn die vertraglichen Vereinbarungen und der Versicherungsschutz sauber aufeinander abgestimmt sind.

Zwei Unternehmen – zwei passende Absicherungen

Genau an dieser Stelle zeigt sich, dass eine gute Organisation oft ebenso wichtig ist wie die eigentliche handwerkliche oder fachliche Leistung. Sowohl der Auftraggeber als auch der Subunternehmer sollten über eine leistungsfähige Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Subunternehmer benötigt eine eigene Police, die zu seinem Tätigkeitsbereich passt und ausreichende Deckungssummen vorsieht. Für den Auftraggeber empfiehlt es sich wiederum, sich den aktuellen Versicherungsnachweis regelmäßig vorlegen zu lassen. Ein einmalig eingereichtes Dokument bei Vertragsbeginn bietet wenig Sicherheit, wenn sich der Versicherungsschutz später verändert oder sogar entfällt.

Ebenso bedeutsam ist die vertragliche Gestaltung der Zusammenarbeit. In vielen Fällen wird vereinbart, dass der Subunternehmer den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter freistellt, sofern der Schaden auf sein Verschulden zurückzuführen ist. Diese sogenannte Haftungsfreistellung schafft jedoch nur dann einen echten Mehrwert, wenn sie auch vom Versicherungsschutz des Subunternehmers erfasst wird. Andernfalls besteht zwar ein vertraglicher Anspruch, im Ernstfall fehlt jedoch möglicherweise die finanzielle Grundlage, um den Schaden tatsächlich auszugleichen.

Mindestens ebenso wichtig ist die eigene Absicherung des Auftraggebers. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass die Betriebshaftpflicht des Subunternehmers ausreichend Schutz bietet. Tatsächlich sollte jedoch auch die eigene Betriebshaftpflichtversicherung Schäden berücksichtigen, die durch eingesetzte Subunternehmer verursacht werden. Je nach Versicherungsvertrag kann dieser Schutz unterschiedlich ausgestaltet sein. Wer hier auf eine umfassende Mitversicherung achtet, reduziert das Risiko kostspieliger Deckungslücken erheblich.

Versicherungsschutz allein ersetzt allerdings keine sorgfältige Organisation. Auch bei der Beauftragung von Subunternehmern gilt der Grundsatz, dass Qualität und Zuverlässigkeit überprüft werden sollten. Fachliche Qualifikation, Erfahrung und eine angemessene Überwachung der ausgeführten Arbeiten können nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Schadens verringern, sondern den Auftraggeber im Streitfall auch entlasten. Kann er nachweisen, dass der Subunternehmer sorgfältig ausgewählt und angemessen kontrolliert wurde, verbessert dies häufig seine rechtliche Ausgangsposition.

Wenn etwas passiert: dokumentieren statt improvisieren

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Schäden nie vollständig ausschließen. Umso wichtiger ist ein professioneller Umgang mit dem Schadenfall. Viele Unternehmer machen den Fehler, zunächst nach einer schnellen Lösung zu suchen und die formale Schadenmeldung aufzuschieben. Dabei entscheidet gerade die erste Reaktion häufig über den weiteren Verlauf der Regulierung.

Sinnvoll ist es, den Schaden unverzüglich der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden und – sofern erforderlich – auch den Subunternehmer einzubeziehen. Gleichzeitig sollte der Schaden umfassend dokumentiert werden. Aussagekräftige Fotos, eine möglichst genaue Beschreibung des Schadenhergangs und ein Kostenvoranschlag über die voraussichtliche Schadenshöhe erleichtern der Versicherung die Prüfung und beschleunigen in vielen Fällen die Regulierung. Gleichzeitig helfen diese Unterlagen dabei, spätere Meinungsverschiedenheiten über Ursache und Umfang des Schadens zu vermeiden.

Die Zusammenarbeit mit Subunternehmern bietet Unternehmen zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. Sie erweitert die eigenen Kapazitäten, schafft Flexibilität und ermöglicht den Zugriff auf spezialisiertes Fachwissen. Gleichzeitig entstehen jedoch zusätzliche Haftungsrisiken, die sich mit einer vorausschauenden Vertragsgestaltung, einem passenden Versicherungsschutz und klaren organisatorischen Abläufen wirksam begrenzen lassen.

Fazit: Wer Subunternehmer einsetzt, sollte sich nicht allein auf den Grundsatz verlassen, dass der Verursacher eines Schadens auch haftet. In der Praxis greifen vertragliche Verantwortung, Versicherungsschutz und organisatorische Sorgfalt eng ineinander. Eine eigene Betriebshaftpflicht, die Mitversicherung von Subunternehmern, regelmäßig geprüfte Versicherungsnachweise sowie ein klar geregeltes Vorgehen im Schadenfall schaffen die Grundlage dafür, dass aus einem einzelnen Missgeschick kein existenzbedrohendes Risiko für das Unternehmen wird.

Ein guter Anlass also, die eigene Betriebshaftpflicht daraufhin zu prüfen, ob und wie die Beauftragung von Subunternehmern mitversichert ist.
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Michael Heinrich
Michael Heinrich kombiniert eine fundierte akademische Ausbildung mit über 30 Jahren Erfahrung in der Versicherungsbranche. Nach seinem Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg begann er seine Karriere bei der Gerling-Versicherung, wo er sich auf die Betreuung von Firmenkunden spezialisierte. Seit 2008 ist er bei der AssCurat Versicherungsmakler AG tätig. Hier berät er Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe (KMU), in Versicherungsfragen. Seit 2012 leitet er das Unternehmen als Geschäftsführer, ab 2016 als Vorstandsvorsitzender. Mit seiner umfassenden Expertise und strategischen Denkweise setzt er auf maßgeschneiderte Lösungen für seine Kunden.