Führungskräfte tragen Verantwortung – und damit ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Geschäftsführer, Vorstände und andere Organmitglieder treffen Entscheidungen mit weitreichenden, finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Wenn dabei Fehler passieren, kann das nicht nur den Job kosten – sondern auch das Privatvermögen bedrohen.

Die Illusion vom vollständigen Schutz durch Unternehmens-D&O

Viele Unternehmen schließen für ihre Führungskräfte eine klassische D&O-Versicherung ab. Diese bietet grundsätzlich Schutz, wenn Organmitglieder für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Allerdings existiert ein weitverbreitetes Missverständnis: Die Unternehmens-D&O ist kein Rundum-Schutz.

Denn: Der Versicherungsvertrag liegt beim Unternehmen – nicht bei der Führungskraft selbst. Diese ist lediglich mitversicherte Person und hat keine direkten Zugriff auf die D&O-Police. Der Schutz kann aus verschiedenen Gründen eingeschränkt oder sogar wirkungslos sein, z. B.:
– wenn das Unternehmen den Versicherungsschutz verweigert,
– wenn die Deckungssumme bereits durch andere Fälle aufgebraucht ist,
– wenn das Unternehmen den Versicherer nicht informiert oder Ansprüche nicht weiterleitet,
– wenn Abwehrkosten nicht vollumfänglich übernommen werden, usw..

Die Lösung: Persönliche D&O-Versicherung

Hier setzt die persönliche D&O-Versicherung (Personal D&O) an – als unabhängiger und ergänzender Schutz, abgeschlossen durch die Führungskraft selbst. Damit behält die versicherte Person jederzeit die Kontrolle über ihren Versicherungsschutz.
Die Personal D&O kann unabhängig vom D&O-Vertrags des Unternehmens oder als Ergänzung dazu vereinbart werden.

Die Führungskraft hat eine eigene Versicherungspolice, die direkt auf die Führungskraft als Versicherungsnehmer/in ausgestellt ist mit einer individuelle Deckungssumme. Die Deckung umfasst auch gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte (§ 93 Abs. 2 AktG) sowie Selbstbeteiligungen bei außergerichtlichen Einigungen oder Vergleichen.

Damit hat sie die Handlungsmöglichkeiten selbst in der Hand und volle Kontrolle über die Kommunikation mit dem Versicherer.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

1. Fehlkalkulierte Standortentscheidung
Ein Geschäftsführer mietete repräsentative Büroräume an, ohne zuvor eine fundierte Analyse zum Platz- und Personalbedarf durchzuführen. In der Folge blieb ein erheblicher Teil der Fläche über Jahre ungenutzt – mit hohen Mietkosten. Die Gesellschaft forderte den Geschäftsführer auf, den wirtschaftlichen Schaden persönlich zu kompensieren.

2. Versäumnis bei der Lieferantenprüfung
Ein Vorstand schloss einen Großauftrag mit einem neuen Zulieferer ab, ohne die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Kurze Zeit später geriet der Lieferant in die Insolvenz. Die Folge: Produktionsstillstand, hohe Mehrkosten durch Notfallbeschaffung – und die Regressforderung des Unternehmens gegenüber dem Vorstand.

In beiden Fällen greift die persönliche D&O – und schützt das Privatvermögen der Verantwortungsträger.

Bei Rückfragen schicken Sie mir gern eine eMail: mailto: michael.heinrich@asscurat.de

Vorheriger ArtikelWie finden Sie Ihre persönliche Anlagestrategie?
Nächster ArtikelDer Versicherungsübersetzer: Gehört die Terrasse zum Grund und Boden?
Michael Heinrich
Michael Heinrich kombiniert eine fundierte akademische Ausbildung mit über 30 Jahren Erfahrung in der Versicherungsbranche. Nach seinem Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg begann er seine Karriere bei der Gerling-Versicherung, wo er sich auf die Betreuung von Firmenkunden spezialisierte. Seit 2008 ist er bei der AssCurat Versicherungsmakler AG tätig. Hier berät er Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe (KMU), in Versicherungsfragen. Seit 2012 leitet er das Unternehmen als Geschäftsführer, ab 2016 als Vorstandsvorsitzender. Mit seiner umfassenden Expertise und strategischen Denkweise setzt er auf maßgeschneiderte Lösungen für seine Kunden.