Gastbeitrag von André Schürholz
Warum eine Haftpflichtversicherung beim Skifahren in Italien Pflicht ist
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Italien (inklusive Südtirol) eine gesetzliche Pflicht für Wintersportler: Skifahrer, Snowboarder und ähnliche Nutzer von Skipisten müssen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
Ziel dieser Regelung ist klar: Wintersport birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Wer auf der Piste unterwegs ist, kann andere Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen – und genau dafür soll der Versicherungsschutz haften. Ohne Schutz müssten Betroffene im Fall eines selbst verschuldeten Unfalls möglicherweise mit hohen Kosten konfrontiert werden.
Nachweispflicht: Was heißt das konkret?
Die Pflicht umfasst nicht nur den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, sondern auch das Mitführen eines Nachweises(„Versicherungsnachweis“) beim Skifahren. Dieser Nachweis kann eine separate Bestätigung des Versicherers sein – idealerweise auf Deutsch, Englisch oder Italienisch.
Wird dieser Nachweis bei einer Kontrolle nicht vorgelegt – etwa an der Liftkasse oder auf der Piste –, droht ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entzug des Skipasses.
Manche Versicherer bieten für solche Fälle eine Tages- oder Wochenpolice an – besonders praktisch, wenn Ihre reguläre Privathaftpflicht keinen Wintersport einschließt.
Was deckt eine Haftpflicht beim Skifahren ab — und was nicht?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall Ansprüche Dritter: etwa beim Zusammenprall mit anderen Skifahrern oder bei Beschädigung fremden Eigentums. Sie deckt sowohl Sachschäden als auch Personen- oder Vermögensschäden ab.
Wichtig: Die Haftpflicht schützt nicht die eigenen Verletzungen. Eine private Unfallversicherung oder Auslandskrankenversicherung bleibt aus diesem Grund dringend empfehlenswert — insbesondere weil Bergung, Behandlung oder Rücktransport im Ausland teuer werden können.
Wie können Sie sich richtig vorbereiten?
- Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Privathaftpflicht Wintersport abdeckt — und lassen Sie sich rechtzeitig eine Versicherungsbestätigung ausstellen, idealerweise mit Zusatz Wintersport und mit Angabe aller mitversicherten Personen.
- Speichern Sie die Bestätigung am besten digital (PDF oder Foto) auf Ihrem Smartphone — der Nachweis muss bei Kontrolle vorgelegt werden.
- Falls Ihre Police keinen Wintersport umfasst: Sorgen Sie rechtzeitig für eine Tages-, Wochen- oder Saisonversicherung speziell für das Skifahren.
- Eine Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung ist ein Zusatzbaustein, der Sie schützt, wenn Sie selbst geschädigt werden – und zwar durch eine andere Person, die eigentlich haftpflichtig wäre, aber keinen eigenen Haftpflichtschutz hat und den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann.
- Denken Sie zusätzlich an eine Auslandskranken- und Unfallversicherung — denn Haftpflicht ersetzt nicht eigene Schäden.
Fazit
Wenn Sie demnächst in Italien auf die Piste gehen: Nehmen Sie den Versicherungsnachweis mit — es ist Pflicht. Ohne Risiko und bürokratische Überraschungen lässt sich der Schnee viel besser genießen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung beim passenden Versicherungsschutz möchten — wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung Ihrer bestehenden Police und ggf. dem Abschluss einer sinnvollen Wintersportabsicherung.
Gönnen Sie sich Sicherheit — bevor Sie sich den Helm aufsetzen und die Skier anschnallen.













