Gastbeitrag von André Schürholz
Heftige Starkregenfälle – verbunden mit Überschwemmungen – treten in den letzten Jahren immer häufiger auf. Nach jedem größeren Sturzregen stellt sich dieselbe Frage: Wer trägt die Kosten für entstandene Schäden? Für viele Eigentümer lautet die ernüchternde Antwort, dass die Wohngebäudeversicherung allein oft nicht ausreicht. Denn Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck sind in Deutschland in der Regel nur über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die politische Debatte über eine Pflichtversicherung gegen Elementargefahren erneut an Fahrt. Die Bundesregierung plant nach dem Koalitionsvertrag (Stand: Juli 2026), Wohngebäudeversicherungen künftig grundsätzlich nur noch zusammen mit einer Elementardeckung anzubieten. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass statt einer klassischen Versicherungspflicht ein sogenanntes Opt-out-Modell eingeführt werden könnte. Doch was bedeutet das konkret?
Der entscheidende Unterschied liegt im Ausgangspunkt. Bislang müssen Eigentümer den Elementarschutz aktiv einschließen – Experten sprechen vom Opt-in. Künftig könnte sich dieses Prinzip umkehren: Der Schutz wäre automatisch Bestandteil jeder neuen Wohngebäudeversicherung. Wer ihn nicht möchte, müsste ihn ausdrücklich abwählen. Dieses Verfahren wird als Opt-out bezeichnet.
Der Gedanke dahinter ist ebenso einfach wie wirkungsvoll. Viele Menschen verzichten nicht bewusst auf den Schutz gegen Naturgefahren, sondern beschäftigen sich beim Abschluss einer Gebäudeversicherung gar nicht näher mit diesem Thema. Die Erfahrung zeigt, dass voreingestellte Optionen deutlich häufiger bestehen bleiben als Leistungen, die aktiv gewählt werden müssen. Genau diesen Effekt möchte der Gesetzgeber nutzen, um die Zahl versicherter Gebäude zu erhöhen, ohne einen vollständigen Versicherungszwang einzuführen.
Aus Sicht vieler Versicherungsmakler ist dieser Mittelweg durchaus nachvollziehbar. Er verbindet einen höheren Versicherungsschutz mit der weiterhin bestehenden Vertragsfreiheit. Eigentümer behalten die Möglichkeit, sich gegen den Baustein zu entscheiden – müssen diese Entscheidung dann allerdings bewusst treffen.
Damit beginnt allerdings auch die eigentliche Herausforderung. Denn ein Opt-out funktioniert nur dann, wenn der Kunde genau weiß, worauf er verzichtet. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW fordert deshalb klare gesetzliche Vorgaben zur Beratung, Belehrung und Dokumentation. Wird der Elementarschutz abgewählt, muss eindeutig nachvollziehbar sein, dass der Versicherungsnehmer über die Folgen informiert wurde. Andernfalls drohen rechtliche Unsicherheiten – sowohl für Kunden als auch für Vermittler.
Für Versicherungsmakler bedeutet das einen höheren Dokumentationsaufwand. Die eigentliche Beratung dürfte sich zwar kaum verändern, weil viele Makler den Elementarschutz bereits heute standardmäßig empfehlen. Neu wäre jedoch die rechtliche Absicherung einer bewussten Ablehnung. Gerade in Schadenfällen könnte später entscheidend sein, ob die Abwahl ordnungsgemäß dokumentiert wurde.
Auch für Eigentümer lohnt sich ein genauer Blick auf die Konsequenzen. Der größte Vorteil des Opt-out-Modells liegt auf der Hand: Wer eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, erhält automatisch einen deutlich umfassenderen Schutz. Das reduziert die Gefahr, dass existenzielle Risiken unbeabsichtigt unversichert bleiben. Gerade nach Starkregenereignissen zeigt sich immer wieder, dass Überschwemmungen nicht nur klassische Hochwassergebiete treffen. Auch Häuser fernab großer Flüsse können betroffen sein, wenn Kanalisationen überlastet sind oder Wassermassen von Hängen abfließen.
Auf der anderen Seite steigt mit dem automatischen Einschluss regelmäßig auch der Versicherungsbeitrag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren wie Lage, Bauweise und individuellem Risiko ab. Eine repräsentative Umfrage von Verivox ergab im Juli 2026, dass Hauseigentümer durchschnittlich bereit wären, rund 225 Euro pro Jahr für einen angemessenen Elementarschutz zu zahlen. Gleichzeitig erklärten jedoch mehr als ein Drittel der Befragten, zusätzliche Kosten entweder nicht tragen zu können oder nicht tragen zu wollen. Diese unterschiedlichen Erwartungen zeigen, warum die politische Diskussion so kontrovers geführt wird.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Rolle des Staates. Nach größeren Naturkatastrophen wurden in der Vergangenheit häufig staatliche Hilfsprogramme aufgelegt. Genau hier sehen Befürworter des Opt-out-Modells einen entscheidenden Punkt. Wer sich bewusst gegen den Versicherungsschutz entscheidet, sollte im Schadenfall grundsätzlich nicht auf staatliche Entschädigungen hoffen können. Andernfalls würde der Anreiz sinken, sich eigenverantwortlich gegen bekannte Risiken abzusichern. Ob und in welchem Umfang eine solche Regelung tatsächlich gesetzlich umgesetzt wird, bleibt allerdings abzuwarten. Prüfpunkt: Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit noch Gegenstand der politischen Diskussion (Stand: Juli 2026).
Auch aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist das Modell nicht frei von Herausforderungen. Einerseits verbessert eine größere Zahl versicherter Gebäude die Risikostreuung und schafft langfristig eine stabilere Kalkulationsbasis. Andererseits warnen Branchenvertreter davor, die Versicherungsbedingungen zu stark zu vereinheitlichen. Der Wettbewerb zwischen den Versicherern lebt davon, dass unterschiedliche Leistungen, Selbstbeteiligungen und Tarifmodelle angeboten werden können. Eine faktische Einheitsversicherung könnte diese Vielfalt einschränken und damit letztlich auch den Verbrauchern schaden.
Bemerkenswert ist, dass die Praxis den politischen Plänen teilweise bereits voraus ist. Nach Angaben des AfW bieten rund 89 Prozent der befragten Versicherungsvermittler den Elementarschutz heute schon standardmäßig zusammen mit der Wohngebäudeversicherung an. Das zeigt, dass sich das Bewusstsein für Naturgefahren in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat. Das Opt-out-Modell würde diesen Trend im Grunde nur gesetzlich absichern.
Ob das geplante Modell tatsächlich kommt, ist derzeit noch offen. Der Koalitionsvertrag sieht entsprechende Änderungen vor, konkrete Gesetzentwürfe befanden sich jedoch Stand Juli 2026 noch in Vorbereitung. Ebenso ungeklärt sind Details zur Behandlung bestehender Versicherungsverträge, zu möglichen Übergangsfristen und zu den rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Abwahl des Versicherungsschutzes.
Fest steht jedoch schon heute: Die Diskussion um die Pflichtversicherung ist weit mehr als eine versicherungstechnische Detailfrage. Sie berührt Grundsatzfragen der Eigenverantwortung, der staatlichen Solidarität und des Umgangs mit den zunehmenden Folgen des Klimawandels. Das Opt-out-Modell versucht, zwischen diesen Interessen einen Ausgleich zu schaffen. Ob dieser Ansatz in der Praxis überzeugt, wird letztlich davon abhängen, wie verständlich, rechtssicher und fair die gesetzlichen Regelungen ausgestaltet werden.
Wir beobachten die weitere Entwicklung und berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.













