Die freie Heilfürsorge ist keine klassische Krankenversicherung. Weder gehört sie zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenvesicherung, sondern ist eine besondere Form der Gesundheitsvorsorge für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, wie z.B. Polizeibeamte, Soldaten und Feuerwehrleute.
Freie Heilfürsorge erhalten bestimmte Berufsgruppen welche risikoreiche oder gefährliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst ausüben. Gewährt wird sie vom Dienstherren. Gesundheitskosten werden in einzelnen Teilen nur partiell bzw. nicht umfänglich abgedeckt. Leistungen für Zahnersatz oder Sehhilfen sind häufig nur anteilig oder überhaupt nicht beinhaltet. Die Regelungen...
Optionstarif - kleine und große Anwartschaften
Wer mit dem Gedanken spielt zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung zu wechseln, oder selbige aufgrund von...
Als Versicherungsübersetzer übersetzen wir das sperrige Versicherungsdeutsch in eine Sprache, die jeder versteht. Und heute geht’s um ein besonders hartnäckiges Wort: Obliegenheiten. Klingt wie...
Die Welt verändert sich – wirtschaftlich, steuerlich und geopolitisch. Viele klassische Anlageformen verlieren an Attraktivität. Wer sein Vermögen heute klug strukturieren will, setzt nicht...
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In unserer Reihe „Der Versicherungsübersetzer“ möchten wir Ihnen dabei helfen, die manchmal recht sperrige Sprache der Versicherungsbedingungen besser zu verstehen. Heute geht es um...
Führungskräfte tragen Verantwortung – und damit ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Geschäftsführer, Vorstände und andere Organmitglieder treffen Entscheidungen mit weitreichenden, finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Wenn...
In einer zunehmend komplexen Unternehmenswelt wächst der Druck auf Führungskräfte. Die persönliche Haftung für berufliche Entscheidungen ist realer denn je – und damit auch...
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